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Schwangerschaftsberatung

Finanzielle Förderung der Arbeit in den Beratungsstellen

Schwangerschaftsberatungsstellen unterstützen die ratsuchenden Frauen und ihre Bezugspersonen in ihrer Lebenssituation rund um die Schwangerschaft mittels speziell ausgebildeten Beraterinnen und Beratern.

Die Mitarbeitenden des LWL-Landesjugendamtes stellen Landesmittel für die finanzielle Förderung der Beratungsstellen bereit und beraten zur Antragsstellung.

Foto einer schwangeren Frau (Bild: pexels / freestockorg).

Förderbereiche der Schwangerenberatung: Anträge, Richtlinien und Ansprechpersonen

Schwangeren(konflikt)beratung

Das LWL-Landesjugendamt fördert Beratungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Grundsätzliche Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

Schwangeren(konflikt)beratung: Grundsätzliche Fragen sowie zum Antrag auf endgültige Festsetzung

Schwangeren(konflikt)beratung: Fragen zum Antrag auf endgültige Festsetzung

Zusatzförderung für Angebote für Familien mit Fluchterfahrung

Gefördert werden Sachkosten im Rahmen der Arbeit der Schwangerschafts(konflikt-)beratungsstelle für zusätzliche Angebote für Familien mit Fluchterfahrung.

Grundsätzliche Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

Zusatzförderung für Angebote für Familien mit Fluchterfahrung

Verwendungsnachweise Zusatzförderung für Angebote für Familien mit Fluchterfahrung

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