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www.lwl-landesjugendamt.de | Integrative Kindertageseinrichtungen - Landesjugendamt Westfalen - 25.04.2018 URL: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/tagbe/behki/GE/
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Integrative Kindertageseinrichtungen

LWL-Richtlinienförderung in Integrativen Kindertageseinrichtungen

Die wohnortnahe, gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen wird durch den LWL finanziell gefördert.

Inhalt

  • Gesetzlicher Auftrag
  • Informationen für Eltern
  • Ansprechpersonen

Gesetzlicher Auftrag

Im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes NRW ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den Sozialgesetzbüchern XIII, IX und XII die wohnortnahe integrative Erziehung, die bereits langjährig in Kindertageseinrichtungen umgesetzt wird, nochmals gesetzlich verankert.

In § 8 KiBiz, aus dem hervorgeht, dass Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung gemeinsam betreut, gebildet und gefördert werden sollen, hat der Gesetzgeber den Integrationsgedanken nochmals deutlich hervorgehoben. An dieser Stelle hat der Gesetzgeber auch die Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung aufgenommen.

Bereits mit den LWL-Richtlinien vom 19.03.1993, die mit den neuen Richtlinien vom 19.12.2008 überarbeitet wurden, unterstützt der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) diesen gesetzlichen Auftrag. Die bedarfsgerechte Förderung von Kindern mit Behinderung erfolgt als kombinierte Maßnahme der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

Mit in Kraft treten der LWL-Richtlinien zum 01.08.2009 werden, auf Grund der überzeugenden Ergebnisse des von der Universität Bremen durchgeführten Modellprojekts, grundsätzlich jetzt auch Kinder unter drei Jahren gefördert. Der LWL- Landschaftsausschuss hat mit der Verabschiedung der Richtlinien zugleich beschlossen, dass im Kindergartenjahr 2009/2010 bis zu 100 Kinder u3 mit Behinderung und in den folgenden Kindergartenjahren jeweils weitere 200 Kinder u3 gefördert werden. Hier handelt es sich um Richtwerte.
 

Informationen für Eltern

Der Landschaftsverband Westfalen Lippe fördert seit 1993 Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in wohnortnahen Kindertageseinrichtungen. In Westfalen-Lippe gibt es zwei Einrichtungsformen mit jeweils unterschiedlichen Angeboten zur Betreuung und Förderung der Kinder.

Zum einen handelt es sich dabei um die wohnortnahen Integrativen Kindertageseinrichtungen und zum anderen die Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen. Viele Eltern mit einem Kind mit Behinderung wünschen sich für ihr Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung „direkt vor der Haustür“. Spielgefährten aus der Nachbarschaft, die gemeinsam mit dem Kind mit Behinderung die Einrichtung besuchen, sollen auch am Nachmittag im Wohnumfeld zusammen spielen können, so dass soziale Kontakte auch der Familien untereinander stattfinden.

Die integrative Erziehung schafft im Rahmen einer ganzheitlichen Förderung vielfältige Begegnungs- und Erfahrungsmöglichkeiten zwischen Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung, so dass alle Kinder vielfältige Entwicklungsanreize erhalten. Kinder lernen von und gemeinsam mit Kindern. In integrativen Kindertageseinrichtungen werden in der Regel bis zu 4 Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in unterschiedlichen Gruppenformen betreut.

Für Kinder mit besonderem Hilfebedarf stehen darüber hinaus begrenzt Plätze in Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Der Gesetzgeber macht die Vorgabe, dass die Förderung in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen, in denen ausschließlich Kinder mit Behinderung betreut werden, nur eine Ausnahme darstellen darf.

Dies unterstützt die Forderung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung und die darin erhobene Forderung nach Inklusion. Vor dem Grundgedanken der Inklusion sollen Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, den individuellen Bedürfnissen der Kinder, entsprechende Förderbedingungen zu schaffen.

Auf diesem Hintergrund basieren auch die im Jahr 2008 neu überarbeiteten Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), die zum 01.08.2009 in Kraft gesetzt sind. Durch die neue Möglichkeit des flexiblen Mitteleinsatzes, sowohl der LWL-Mittel als auch der KiBiz Mittel, sind die wohnortnahen integrativen Kindertageseinrichtungen nun in der Lage, mit verbesserter Qualität den Hilfebedarfen der Kinder nachzukommen und entsprechende Förderbedingungen in den Einrichtungen zu schaffen.

Ansprechpersonen

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