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www.lwl-landesjugendamt.de | Aufgaben des LJHA - Landesjugendamt Westfalen - 27.02.2021 URL: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/politik/LJHA/aufg/
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Das Bild zeigt Lineal und Geodreieck.
Der LJHA bestimmt unter anderem die Ziele der Verwaltung.

Landesjugendhilfe- ausschuss (LJHA)

Aufgaben des Landesjugendhilfeausschusses

Das Landesjugendamt (LJA) ist Teil der Hauptverwaltung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Es besteht aus der Verwaltung und aus dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA), einem der Fachausschüsse des LWL. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich anregend, fördernd und beschließend mit allen der öffentlichen Jugendhilfe obliegenden Aufgaben.

Er hat Beschlussrecht im Rahmen seiner Satzung, der von der Landschaftsversammlung bereitgestellten Mittel und der von ihr gefassten Beschlüsse zu den genannten Jugendhilfeaufgaben. Der Landesjugendhilfeausschuss soll in Fragen der Jugendhilfe vor jeder Beschlussfassung der Landschaftsversammlung gehört werden und hat das Recht, Anträge an sie zu stellen. Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt in folgenden Angelegenheiten:
  • Verwendung der vom Landschaftsverband, Land und Bund für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel.
  • Öffentliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe.
  • Richtlinien und Grundsätze für die Wahrnehmung der Aufgaben des Landesjugendamtes und seiner Einrichtungen.
  • Empfehlungen für die Tätigkeit der Jugendämter
  • Empfehlungen für die Bildung, Zusammensetzung und Aufgabenstellung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII.
Das Bild zeigt einen Fortbildungskalender +

Fortbildungen

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Formulare

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Rundschreiben

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