Kinder- und Jugendbeteiligung
LWL-Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in NRW
Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Das Recht von Kinder und Jugendlichen auf Beteiligung ist im § 6 des 3. Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes NRW geregelt. Ziel der Fachberatung ist es, Einrichtungen, Fachkräfte und Verantwortliche im Bereich der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen, wenn es darum geht, Beteiligungsprozesse zu initiieren oder zu verstetigen.
Die LWL-Servicestelle beim LWL-Landesjugendamt ist eine NRW-weite Fachstelle rund um das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung. Wir informieren rund um das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung und beraten Sie, wenn Sie neue Beteiligungsvorhaben in Ihrer Stadt oder Gemeinde initiieren möchten. Unsere Beratung ist unabhängig und steht allen Interessierten in NRW offen. Aufgrund der Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans ist die Beratung für Sie kostenfrei. Workshops und Beteiligungsprojekte können wir auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Kinder- und Jugendförderplanes NRW durch die Servicestelle auch finanziell bezuschussen. Wir bieten kurzfristig Moderation oder Inhouse-Schulungen an, Prozessbegleitung über einen längeren Zeitraum, und vermitteln ausgebildete Partizipationstrainer/-Moderatorinnen für größere Vorhaben.
Weitergehende Informationen zur Servicestelle finden Sie hier.