Kinder- und Jugendförderung
Partizipation
Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Das Recht von Kinder und Jugendlichen auf Beteiligung ist im § 6 des 3. Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes NRW geregelt. Ziel der Fachberatung ist es, Einrichtungen, Fachkräfte und Verantwortliche im Bereich der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen, wenn es darum geht, Beteiligungsprozesse zu initiieren oder zu verstetigen.
Dazu bieten wir Beratung zu Fördermöglichkeiten über den KJFP des Landes NRW, Prozessbegleitung und Fortbildungen zum Thema an und vermitteln Kontakte zu ExpertInnen und Fachkräften aus anderen Städten und Gemeinden.