Inklusion in der Jugendförderung
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft trat, fordert auch die Jugendförderung auf, ihre Angebote inklusiv auszurichten.
Der Auftrag der Kinder- und Jugendarbeit hat eine deutliche Nähe zur Leitidee der Inklusion, dennoch steckt eine strategische Umsetzung der Inklusion in der Jugendförderung noch in den Anfängen. Die Fachberatung des LWL-Landesjugendamt Westfalen unterstützt Jugendämter und freie Träger bei der Umsetzung.
Dabei hat sich bewährt, der Entwicklung einer inklusiven Kultur und Haltung viel Aufmerksamkeit zu schenken und zugleich Erfahrungen mit einer inklusiven Praxis zu sammeln. Die Reflexion bestehender Strukturen und die Entwicklung erweiterter oder neuer Netzwerke sind weitere Schritte auf dem Weg.
Die Städte Bonn, Dortmund, Gütersloh, Köln, Siegen und der Oberbergische Kreis haben sich von September 2013 bis Dezember 2015 intensiv mit dieser Herausforderung beschäftigt. Sie wurden dabei mit Projektmitteln des Jugendministeriums NRW und durch die Fachberatung der beiden Landesjugendämter unterstützt und wissenschaftlich durch die TH Köln begleitet.