Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung von Projekten aus dem Kinder- und Jugendförderplan im Haushaltsjahr 2020
Der Umgang mit einer hohen Diversität an herkunftsspezifischen und kulturellen Hintergründen innerhalb der Gesellschaft in Folge der Zuwanderung von jungen Menschen und ihren Familien nach Deutschland, die die Gesellschaft heute prägt und auch zukünftig prägen wird, ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Die Integration aller Kinder und Jugendlichen bietet dabei vor allem die Chance für eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft sowie für ein gelingendes gemeinschaftliches Zusammenleben.
Vor dem Hintergrund dieses Verständnisses sollen Angebote für Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungserfahrung bereitgestellt werden, die deren Interessen, Bedarfe und Ressourcen umfassend berücksichtigen. Gefördert werden Angebote, die dazu beitragen,
- dass Kinder und Jugendliche die Potentiale diverser herkunftsspezifischer und kultureller Hintergründe wahrnehmen und als Chance begreifen und die zu interkulturellem und auch interreligiösem Verständnis beitragen.
- ein Lernen von Diversität und den Abbau von Vorurteilen fördern.
- Teilhabe in gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen, in denen Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungserfahrung bisher kaum oder keine Teilhabemöglichkeiten haben.
- Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungserfahrung abzubauen und einen Beitrag zur Chancengleichheit leisten.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass, trotz einer spezifischen Ausrichtung der Angebote, auch Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Herkunft oder Zuwanderungserfahrung angesprochen werden können. Die Vernetzung und Kooperation mit anderen Akteuren der Integrationsarbeit (z.B. Jugendmigrationsdienste, Integrationsagenturen, weitere Beratungsstellen für Zugewanderte) auch mit Blick auf die Einbeziehung von Eltern ist wünschenswert.
Darüber hinaus werden Sprachcamps gefördert, die zur Förderung der deutschen Sprache in den Ferien stattfinden sollen. Die ganz- und mehrtägigen Angebote richten sich an Kinder, die die 2. Klasse absolviert haben (3. und 4. Grundschulklasse), noch nicht die Sekundarstufe erreicht haben sowie eine Zuwanderungserfahrung aufweisen. Die Einbindung der Eltern ist wünschenswert. Bei Durchführung der Sprachcamps kann der Standort Schule genutzt werden, allerdings muss sichergestellt sein, dass es sich nicht um ein schulisches Angebot handelt.
Antragsformulare
Für den Antrag sind folgende Vordrucke vollständig vorzulegen:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (pdf)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (doc)
- Infoblatt zur Spitzenverbandszugehörigkeit (pdf)
- Anlage 1 (pdf)
- Anlage 1 (doc)
- Projektbeschreibung (formlos)
- Differenzierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Gegebenenfalls Stellungnahme des örtlichen Jugendamts (formlos)
- Bei Erstantrag: Anerkennungsbescheid als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII (formlos), Satzung, Regelungen zur rechtsverbindlichen Vertretung
Zur Geldanforderung ist folgender Vordruck vorzulegen: