Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung von Projekten aus dem Kinder- und Jugendförderplan im Haushaltsjahr 2020
Junge Menschen sind nach wie vor zahlreichen Risiken ausgesetzt, die den Prozess des Aufwachsens und der Persönlichkeitsbildung gefährden können. Die Gefahr, Opfer von Gewalt oder sexualisierter Gewalt zu werden oder als Täter Gewalt auszuüben, muss mit präventiven Angeboten begegnet werden. Auch die mögliche religiöse oder politische Radikalisierung junger Menschen stellt eine Gefahr für die Jugendlichen und die Gesellschaft dar, der präventiv begegnet werden sollte.
Gefördert werden deshalb präventive Projekte, die den Aufbau sozialer Kompetenz und die Entwicklung friedlicher Konfliktlösungsstrategien zum Ziel haben und diese an die Kinder- und Jugendlichen vermitteln. Hierzu gehören insbesondere allgemeine sozialpädagogische Angebote zur Gewaltprävention, spezifische Angebote für besonders gefährdete Kinder und Jugendliche und Angebote der Prävention sexuellen Missbrauchs.
Förderfähig sind insbesondere auch Projekte, die junge Menschen vor extremistischer Radikalisierung präventiv schützen. Im Zentrum stehen dabei Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, die sie zu demokratischer Teilhabe und zur Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln und zu Toleranz zu befähigen.
Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen kann durch viele Faktoren beeinträchtigt werden. Insbesondere Suchtmittel, stoffungebundene Süchte, für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte und ungeeigneter Gebrauch digitaler Medien sowie extremistische Einflussnahme wirken als Risikofaktoren. Gefördert werden daher Angebote, die Kinder- und Jugendliche auf Gefahren aufmerksam machen und mit ihnen gemeinsam Strategien der Befähigung und des Schutzes vor gefährdenden Einflüssen entwickeln. Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes können auch Eltern und Fachkräften der Kinder- und Jugendförderung geeignete Unterstützung anbieten.
Antragsformulare
Für den Antrag sind folgende Vordrucke vollständig vorzulegen:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (pdf)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (doc)
- Infoblatt zur Spitzenverbandszugehörigkeit
- Anlage 1 (pdf)
- Anlage 1 (doc)
- Projektbeschreibung (formlos)
- Differenzierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Gegebenenfalls Stellungnahme des örtlichen Jugendamts (formlos)
- Bei Erstantrag: Anerkennungsbescheid als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII (formlos), Satzung, Regelungen zur rechtsverbindlichen Vertretung
Zur Geldanforderung ist folgender Vordruck vorzulegen:
Ansprechpartnerin
Ellen Mattern
Tel.: 0251 591-4583
Fax: 0251 591-6822
E-Mail: ellen.mattern@lwl.org