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www.lwl-landesjugendamt.de | Einmischende Jugendpolitik/Beteiligung/Mitbestimmung (Pos. 2.1) - Landesjugendamt Westfalen - 23.01.2021 URL: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/jufoe/finanzielle_hilfen2/pos-21/
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Das Bild zeigt eine Checkliste

Pos. 2.1

Einmischende Jugendpolitik / Beteiligung / Mitbestimmung

Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung von Projekten aus dem Kinder- und Jugendförderplan im Haushaltsjahr 2020

Einmischende Jugendpolitik erfasst die Bedürfnisse, Interessen und Themen junger Menschen und beinhaltet die Förderung ihrer Befähigung zur Mitbestimmung sowie einer wirksamen Beteiligungsstruktur. Sie zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen und durch die Mitgestaltung von Gesellschaft und Politik demokratische Prozesse für junge Menschen erfahrbar zu machen.


Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ist von zentraler Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung und die Ausbildung sozialer Fähigkeiten. Gleichzeitig bringt sie positive Effekte bei der Ausgestaltung von Einrichtungen und demokratischen, lokalen Gemeinwesen mit sich. Kinder und Jugendliche sind Träger eigener Rechte. Ihnen muss die Möglichkeit offenstehen, an Entscheidungsprozessen u. a. in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld direkt zu partizipieren. Dadurch erleben sie sich als selbstwirksam und werden darin bestärkt, sich mit demokratischen Grundwerten auseinander zu setzen und soziale Verantwortung zu übernehmen.


Gefördert werden Angebote und Projekte, die die Beteiligung bzw. Mitbestimmung junger Menschen an sie betreffenden Angelegenheiten auf örtlicher und überörtlicher Ebene ebenso zum Ziel haben wie die Mitgestaltung durch und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an politischen, gesellschaftlichen und lebensweltlichen Gestaltungsprozessen. Digitale Formen der Beteiligung werden als innovativer Ansatz gefördert, wenn sie mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam entwickelt werden.


Zur Qualitätssicherung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen können auch Qualifizierungsangebote für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe gefördert werden, soweit diese im Rahmen von konkreten Beteiligungsprojekten umgesetzt werden.

Antragsformulare

Für den Antrag sind folgende Vordrucke vollständig vorzulegen:

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (pdf)
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (doc)
  • Infoblatt zur Spitzenverbandszugehörigkeit (pdf)
  • Anlage 1 (pdf)
  • Anlage 1 (doc)
    • Projektbeschreibung (formlos)
    • Differenzierter Kosten- und Finanzierungsplan
    • Gegebenenfalls Stellungnahme des örtlichen Jugendamts (formlos)
    • Bei Erstantrag: Anerkennungsbescheid als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII (formlos), Satzung, Regelungen zur rechtsverbindlichen Vertretung

Zur Geldanforderung ist folgender Vordruck vorzulegen:

  • Mittelabruf (pdf)
  • Mittelabruf (doc)

Verwendungsnachweis

  • Muster 3a (docx)
  • Muster 3a (pdf)
  • Anlage 1 (docx)
  • Anlage 1 (pdf)
  • Beiblatt A (docx)
  • Beiblatt A (pdf)
  • Beiblatt B (docx)
  • Beiblatt B (pdf)
  • Beispielhafter Stundennachweis für ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden (docx)
Das Bild zeigt David Büscher

Ansprechpartner

David Büscher
Tel.: 0251 591-5737
Fax: 0251 591-6822

E-Mail: david.buescher@lwl.org

                               

Interner Link

  • Fragen zu Verwendungsnachweisen beantwortet gerne unser Team "Haushalt und Prüfung"
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