Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung von Projekten aus dem Kinder- und Jugendförderplan im Haushaltsjahr 2020
Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit fördert die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, trägt zur Ausbildung von ästhetischem Empfinden und sozialem Verhalten bei und gibt Raum für Selbstreflektion, Selbstinszenierung und kulturelle Eigeninitiative.
Im Rahmen der Position „Kulturelle Jugendarbeit“ werden Projekte und Formate gefördert, die junge Menschen verstärkt an eigene kulturelle Aktivitäten heranführen, ihre kulturellen Ausdrucksformen fördern und zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Sie sollen allen Kindern und Jugendlichen offen stehen, aber vorrangig auch diejenigen jungen Menschen ansprechen, die von kulturellen Bildungsangeboten bislang noch nicht erreicht werden.
Neben der Förderung von Projekten im Bereich der Jugendkultur beinhaltet dies auch Angebote, die in Kooperation mit Partnern aus der Kultur dazu beitragen, junge Menschen z.B. an klassische Kunst- und Kulturformen heranzuführen. Sofern dafür die Vernetzung von Trägern notwendig ist, kann diese im Rahmen der Projektmaßnahme berücksichtigt werden.
Antragsformulare
Für den Antrag sind folgende Vordrucke vollständig vorzulegen:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (pdf)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (doc)
- Infoblatt zur Spitzenverbandszugehörigkeit (pdf)
- Anlage 1 (pdf)
- Anlage 1 (doc)
- Projektbeschreibung (formlos)
- Differenzierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Gegebenenfalls Stellungnahme des örtlichen Jugendamts (formlos)
- Bei Erstantrag: Anerkennungsbescheid als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII (formlos), Satzung, Regelungen zur rechtsverbindlichen Vertretung
Zur Geldanforderung ist folgender Vordruck vorzulegen:
Ansprechpartnerin
Christiane Blome
Tel.: 0251 591-5996
Fax: 0251 591-6822
E-Mail: christiane.blome@lwl.org