Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung von Projekten aus dem Kinder- und Jugendförderplan im Haushaltsjahr 2020
Die außerfamiliären Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen finden in unterschiedlichen lokalen Bezügen wie Jugendarbeit, Kulturangeboten, Schule, aber auch im öffentlichen Raum. statt. Junge Menschen brauchen vielfältige Bildungsgelegenheiten, insbesondere auch für nonformale und informelle Bildungsprozesse an selbst gewählten und eigenverantwortlich gestalteten Bildungsorten, dort wo sie aufwachsen und leben. Zur Weiterentwicklung dieser Bildungsprozesse sollen sich die Jugendar-beit, die Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz mit anderen Akteuren abstimmen und an der Weiterentwicklung kommunaler Bildungsland-schaften beteiligen.
Die Träger der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes müssen in der Kooperation mit anderen Bildungsakteuren ihren eigenständigen Bildungsauftrag als Mitgestalter kommunaler bzw. regionaler Bil-dungslandschaften aktiv einbringen.
Projekte werden auf drei Ebenen gefördert:
a) Es sollen Projekte gefördert werden, in denen sich verschiedene Bildungsakteure vor Ort miteinander vernetzen, ihre Angebote verbindlich aufeinander ab-stimmen bzw. gemeinsam Bildungsziele vereinbaren. Der beantragende Träger der Jugendarbeit oder der Jugendsozialarbeit oder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes führt das Projekt mit mindestens einem lokalen Bildungs-akteur als Partner durch, wie z.B. Schulen, kulturellen Einrichtungen, Sportver-einen oder Volkshochschulen. Kinder und Jugendliche sind an der Planung und/oder Durchführung der Aktivitäten zu beteiligen
b) Darüber hinaus können koordinierende Aktivitäten der Jugendämter gefördert werden, die das Profil der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzie-herischen Kinder- und Jugendschutzes mit ihren non-formalen Bildungsansätzen und -angeboten stärken. Damit soll erreicht werden, dass sich die Jugend-arbeit oder die Jugendsozialarbeit oder der erzieherische Kinder- und Jugendschutz verstärkt in die Strukturen der Bildungslandschaft vor Ort einbringt.
c) Gefördert werden können schließlich auch begleitende Maßnahmen der kooperations- und netzwerkorientierten Qualifizierung, wenn daran sowohl Kräfte der Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit als auch der am Projekt beteiligten Akteure aus der Bildungslandschaft teilnehmen. Dem Aspekt der Nachhaltigkeit der Kooperation ist Rechnung zu tragen.
d) Schließlich können Projekte von Trägern im Kontext ganztägiger Bildung gefördert werden, soweit diese den Anforderungen der Ziffer 3.5 AT der Richtlinien zum KJFP 2018-2022 entsprechen und auf die Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften hinwirken.
Antragsformulare
Für den Antrag sind folgende Vordrucke vollständig vorzulegen:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (pdf)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (doc)
- Infoblatt zur Spitzenverbandszugehörigkeit (pdf)
- Anlage 1 (pdf)
- Anlage 1 (doc)
- Projektbeschreibung (formlos)
- Differenzierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Gegebenenfalls Stellungnahme des örtlichen Jugendamts (formlos)
- Bei Erstantrag: Anerkennungsbescheid als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII (formlos), Satzung, Regelungen zur rechtsverbindlichen Vertretung
Zur Geldanforderung ist folgender Vordruck vorzulegen:
Ansprechpartner
David Büscher
Tel.: 0251 591-5737
Fax: 0251 591-6822
E-Mail: david.buescher@lwl.org