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www.lwl-landesjugendamt.de | Internationale Jugendarbeit (Pos. 5.2) - Landesjugendamt Westfalen - 27.02.2021 URL: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/jufoe/finanzielle_hilfen2/internationale-jugendarbeit-pos-52/
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Das Bild zeigt eine Checkliste

Pos. 5.2

Internationale Jugendarbeit

Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung von Projekten aus dem Kinder- und Jugendförderplan im Haushaltsjahr 2020

In einer von Globalisierung und Zuwanderung geprägten Gesellschaft kommt dem Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und dem wechselseitigen Verständnis eine große Bedeutung zu. Die internationale Jugendarbeit berücksichtigt die interkulturelle Realität und ermutigt junge Menschen zum interkulturellen Austausch, begeistert sie für die Werte unserer freiheitlichen Ordnung und führt sie an historische Verantwortlichkeiten heran. Dies kann zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Problemlösungen und damit zur Friedenssicherung ebenso beitragen wie zu einer Stärkung der europäischen Identität. Dabei sollen insbesondere solche jungen Menschen an internationale Projekte herangeführt werden, die sonst kaum Möglichkeiten der Beteiligung haben, damit auch sie entsprechende Erfahrungen sammeln können.


Insbesondere werden Jugendbegegnungen mit Israel, Jugendbegegnungen, die den Zusammenhalt und das Zusammenwachsen Europas fördern sowie Austauschprojekte mit der Türkei gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist der Maßstab, dass diese Projekte Nachhaltigkeit bzw. Stetigkeit anstreben und die Jugendbegegnungen im Rahmen von Hin- und Rückbegegnungen durchgeführt werden.


Zusätzlich werden auch Jugendbegegnungen mit afrikanischen Ländern gefördert, auch wenn im Einzelfall Rückbegegnungen nicht möglich sind.


Ebenfalls gefördert werden Aktivitäten von Jugendgruppen im Zusammenhang mit den Zielen zum Verständnis „Eine-Welt“, in denen beispielsweise Inhalte wie Menschenrechte, Klimawandel, Fairer Handel, Migration oder Strukturförderung/Entwicklungshilfe im Mittelpunkt stehen.


Schließlich sind auch Maßnahmen des Fachkräfteaustauschs förderfähig, wenn diese der unmittelbaren Vor- oder Nachbereitung von Jugendaustauschmaßnahmen oder -programmen dienen.


Für inhaltliche- und Verfahrensberatung zu Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit steht, neben den Landesjugendämtern, die „Servicestelle Internationale Jugend-arbeit“ fachlich beratend zur Seite: http://www.servicestelle-ija-nrw.de/ oder per Mail: servicestelle@aktuelles-forum.de.
Für nähere Informationen und fachliche Beratung zum Jugendaustausch mit dem Zielland Türkei kann darüber hinaus die Deutsch-Türkische Jugendbrücke: info@jugend-bruecke.de angefragt werden.

Antragsformulare

Für den Antrag sind folgende Vordrucke vollständig vorzulegen:

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1a (pdf)
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1a (docx)
  • Infoblatt zur Spitzenverbandszugehörigkeit (pdf)
  • ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendung zur Projektförderung (pdf)

  • ANBest-G (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (pdf)

  • Anlage 1 (pdf)
  • Anlage 1 (docx)
    • Projektbeschreibung (formlos)
    • Differenzierter Kosten- und Finanzierungsplan
    • Gegebenenfalls Stellungnahme des örtlichen Jugendamts (formlos)
    • Bei Erstantrag: Anerkennungsbescheid als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII (formlos), Satzung, Regelungen zur rechtsverbindlichen Vertretung

Zur Geldanforderung ist folgender Vordruck vorzulegen:

  • Mittelabruf (pdf)
  • Mittelabruf (doc)

Verwendungsnachweis

  • Muster 3a (docx)
  • Muster 3a (pdf)
  • Anlage 1 (docx)
  • Anlage 1 (pdf)
  • Beiblatt A (docx)
  • Beiblatt A (pdf)
  • Beiblatt B (docx)
  • Beiblatt B (pdf)
  • Beispielhafter Stundennachweis für ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden (docx)
Das Bild zeigt Andrea Becker

Ansprechpartnerin

Andrea Becker
Tel.: 0251 591-3609
Fax: 0251 591-6822

E-Mail: andrea.becker@lwl.org

                               

Interner Link

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