Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung von Projekten aus dem Kinder- und Jugendförderplan im Haushaltsjahr 2020
Die Lebensbedingungen junger Menschen und die Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen sind lokal und regional sehr unterschiedlichen Auswirkungen sowohl des demografischen Wandels als auch nationaler wie internationaler Migrationsbewegungen ausgesetzt. Träger der Jugendhilfe stehen mit Blick auf ihren Auftrag, Kindern und Jugendlichen gute Bedingungen des Aufwachsens zur Verfügung zu stellen, vor der Herausforderung, unter den sich verändernden Bedingungen passfähige und funktionale Angebote der Jugendförderung zu entwickeln und umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund werden Projekte sowohl im ländlichen Raum, als auch in den Ballungsgebieten gefördert, die in Form und Inhalt geeignet sind, Anregungen für eine Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Umgang mit den jeweils spezifischen regionalen Anforderungen des demografischen Wandels zu entwickeln.
Hier können Projekte gefördert werden, die die besonderen Herausforderungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im ländlichen Raum aufgreifen und die in ihrem Inhalt und ihrer Methodik geeig-net sind, junge Menschen außerhalb von Städten mit Angeboten zu erreichen. Entsprechend der besonderen Situation in Flächenkreisen, werden insbesondere Pro-jekte gefördert, die diese Anforderungen aufgreifen, entsprechende lokale oder regionale Angebote entwickeln und umsetzen. Diese Angebote können auch in Kooperation unterschiedlicher Träger umgesetzt werden. Es können auch mobile oder schulortsbezogene Angebote gefördert werden. Die Beteiligung junger Menschen soll in besonderer Weise Berücksichtigung finden.
Unsere Gesellschaft unterliegt durch Überalterung der Bevölkerung, Migration, Zu- und Fortzügen innerhalb und zwischen Städten, Kreisen und Bundesländern einem ständigen Wandel. Die Träger stehen vor der Herausforderung, diese sich wandelnden Bedingungen aufzugreifen und mit und für Kinder und Jugendliche passfähige und funktionale Angebote zu entwickeln und umzusetzen. Generationsübergreifende Projekte können ebenso gefördert werden, wie Ansätze, die die Selbstorganisation junger Menschen unterstützen. Auch hier sind Kooperationen unterschiedlicher Träger, interkommunale Kooperationen sowie die Kooperation mit der kommunalen Jugendhilfeplanung wünschenswert und förderfähig.
Antragsformulare
Für den Antrag sind folgende Vordrucke vollständig vorzulegen:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (pdf)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: Antragsvordruck Muster 1 (doc)
- Infoblatt zur Spitzenverbandszugehörigkeit (pdf)
- Anlage 1 (pdf)
- Anlage 1 (doc)
- Projektbeschreibung (formlos)
- Differenzierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Gegebenenfalls Stellungnahme des örtlichen Jugendamts (formlos)
- Bei Erstantrag: Anerkennungsbescheid als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII (formlos), Satzung, Regelungen zur rechtsverbindlichen Vertretung
Zur Geldanforderung ist folgender Vordruck vorzulegen:
Ansprechpartnerin
Christiane Blome
Tel.: 0251 591-5996
Fax: 0251 591-6822
E-Mail: christiane.blome@lwl.org