Für die Auszahlung ist folgender Vordruck vorzulegen:
Nachweis der Pauschalmittel ab 2017
Beispielhafte Anlagen für die ordnungsgemäßen Aufzeichnungen ab 2017, diese sind dem LWL-Landesjugendamt Westfalen nur auf Anforderung vorzulegen:
- Anlage 'Personalkosten' (docx)
- Anlage 'Sachausgaben ohne veranstaltungsbezogene Ausgaben' (docx)
- Anlage 'Bildungs- und Fortbildungsveranstaltungen' (docx)
- Anlage 'Jugenderholungsmaßnahmen' (docx)
- Anlage 'Internationale Begegnungsmaßnahmen' (docx)
- Anlage 'Freizeitmaßnahmen' (docx)
- Anlage 'Sonstiges' (docx)
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Nils Faryn Tel.: 0251 591-5733 |