Zur Hauptnavigation Zur Seitennavigation Zum Inhalt

Ok Mehr erfahren Unsere Internetseiten verwenden die Analysesoftware Matomo zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe.

www.lwl-landesjugendamt.de | Förderung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit (Pos. 6.2) - Landesjugendamt Westfalen - 09.03.2021 URL: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/jufoe/finanzielle_hilfen2/JFD/
SchriftgrößeSuche

Die Größe der Schrift und der Grafiken lässt sich sehr einfach über den Browser vergrößern oder verkleinern. Dazu einfach die STRG/CTRL-Taste gedrückt halten (Mac: ⌘-Taste) und dann die Taste [+] (Plus) zum Vergrößern oder [–] (Minus) zum Verkleinern drücken. Mit der Kombination STRG (Mac: ⌘-Taste) und 0 (Null) wird die Schriftgröße wieder auf die Standardeinstellungen zurückgesetzt.

[⨯] schließen

LWL. Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe.

  • LWL-Startseite
  • Der LWL
  • Politik
  • Soziales
  • Psychiatrie
  • Maßregelvollzug
  • Jugend und Schule
  • Kultur
  • Sie sind hier:
  • Landesjugendamt Westfalen
  • Startseite
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Finanzielle Hilfen (Anträge und Ansprechpersonen)
  • Startseite
  • Kindertageseinrichtungen und -pflege
  • Kinder- und Jugendförderung
    • Finanzielle Hilfen (Anträge und Ansprechpersonen)
      • Informationen zum Kinder- und Jugendförderplan NRW
      • Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Pos. 1.1)
      • Förderung der Jugendverbände und Jugendbildungsstätten (Pos. 1.3)
      • Kulturelle Jugendarbeit und Jugendkunstschulen (Pos. 1.4)
      • Jugendsozialarbeit (Pos. 1.5)
      • Präventionsarbeit mit besonderen Zielgruppen: Brückeprojekte (Pos. 1.6)
      • Präventionsarbeit mit besonderen Zielgruppen: Präventive Maßnahmen (Pos. 1.6)
      • Freiwilliges Ökologisches Jahr (Pos. 1.7)
      • Landeszentrale Träger und ihre Zusammenschlüsse (Pos. 1.8)
      • Fachstellen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Pos. 1.9)
      • Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz (Pos. 1.14)
      • Einmischende Jugendpolitik/Beteiligung/Mitbestimmung (Pos. 2.1)
      • Demokratische, politische und Wertebildung (Pos. 2.2)
      • Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe/Jugendmedienarbeit (Pos. 3.1)
      • Demografie ländlicher Raum/regionale Anforderungen (Pos. 3.2)
      • Besondere Maßnahmen und Projekte (Pos. 3.3)
      • Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung (Pos. 4.1)
      • Teilhabe junger Menschen mit Behinderung (Pos. 4.2)
      • Teilhabe junger Menschen mit Benachteiligungslagen (Pos. 4.3)
      • Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit/Gender Mainstreaming (Pos. 4.4)
      • Angebote für junge LSBT*-Menschen (Pos. 4.5)
      • Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften (Pos. 5.1)
      • Internationale Jugendarbeit (Pos. 5.2)
      • Bildung für nachhaltige Entwicklung (Pos. 5.3)
      • Kulturelle Jugendarbeit (Pos. 5.4)
      • Bildungsangebote für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten (Pos. 5.5)
      • Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe (Pos. 6 KJFP)
      • Investitionen (Pos. 1.1.5)
      • Sonderprogramm Wertevermittlung und Prävention sexualisierter Gewalt
      • Landesprogramm 'Do it NRW'
      • Internationale Jugendarbeit KJP (Bund)
      • Deutsch-Polnisches Jugendwerk
      • Deutsch-Französisches Jugendwerk
      • LWL-Programm: Partizipation und Demokratie fördern
      • Verwendung von Logos
      • Ansprechpartner für Verwendungsnachweise
    • Fachberaterteam Jugend (Aufgaben und Ansprechpartner)
    • Kinder- und Jugendförderpläne
    • Kinder- und Jugendarbeit
    • Jugendsozialarbeit
    • Kinder- und Jugendbeteiligung
    • Freiwilliges Ökologisches Jahr
    • Kooperation von Jugendhilfe und Schule
    • Eigenständige Jugendpolitik
    • Inklusion
  • Referat Erzieherische Hilfen
  • Service
  • Rundschreiben
  • Ansprechpartner & Adressen
  • Politik
  • Angebote für die Leitungsebene der Jugendämter
  • Prüfung Verwendungsnachweise
  • LWL-Einrichtungen der Jugendhilfe
Das Bild zeigt eine Checkliste

Pos 6.2

Förderung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit

Die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sind Bildungsjahre für junge Menschen und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Sie schaffen Lern- und Erfahrungsräume für junge Menschen und stärken sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Im Rahmen der beiden Jugendfreiwilligendienste erwerben Jugendliche wichtige soziale und persönliche Kompetenzen, die einen Berufseinstieg erleichtern.

Bisher sind jedoch benachteiligte junge Menschen in den beiden Jugendfreiwilligendiensten deutlich unterrepräsentiert. Deshalb sollen die Träger des FSJ und des FÖJ spezielle Angebote für junge Menschen im Rahmen der beiden Jugendfreiwilligen-

dienste entwickeln, deren Integration als gefährdet gilt. Im Rahmen eines Gesamtkonzepts, in das die Einsatzstellen einbezogen werden sollen und das der Erhöhung der Bildungs- und Sozialkompetenz dient, soll neben den traditionellen Zielen der Jugendfreiwilligendienste insbesondere das Ziel einer besseren Integrationschance auf dem Arbeitsmarkt verfolgt werden.

Gefördert werden Maßnahmen, wie z. B. Bildungsangebote, die dazu beitragen benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu FÖJ und FSJ zu ermöglichen.

Als benachteiligte junge Menschen gelten Freiwillige, die sozial benachteiligt sind und /oder individuelle Beeinträchtigungen im Sinne von § 13 SGB VIII vorweisen.

Hierzu zählen z. B. Freiwillige, die keinen Schulabschluss oder einen Förderabschluss haben, und Freiwillige, die zwar über einen Schulabschluss verfügen, gleichzeitig aber mit besonderen individuellen Problemlagen bzw. Förderbedarfen (wie z. B. Sprachvermögen, abweichendem Verhalten, Abbruch einer Lehre) belastet sind, die ihre Chancen auf eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen. Hierzu zählen auch junge Menschen, die aufgrund ihres Migrationshintergrundes benachteiligt sind.

Zuwendungsempfänger sind die in Nordrhein-Westfalen anerkannten Träger der Jugendfreiwilligendienste (§ 10 Abs. 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz/JFDG) und die in § 10 Abs. 1 JFDG aufgeführten Träger.

Verwendungsnachweise

  • Muster 3a (doc)
  • Muster 3a (pdf)
  • Anlage 1 (doc)
  • Anlage 1 (pdf)
  • Beiblatt a (doc)
  • Beiblatt a (pdf)
  • Beiblatt b (doc)
  • Beiblatt b (pdf)
  • Beispielhafter Stundennachweis für ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden (docx)
Das Bild zeigt Mareile Kalscheuer

Ansprechpartner

für Fragen zu Inhalten:

Mareile Kalscheuer
Tel.: 0251 591-3623
mareile.kalscheuer@lwl.org

Das Bild zeigt Jörg Thoma

Ansprechpartner

für Fragen zur Förderung:

Jörg Thoma
Tel.: 0251 591-3648
joerg.thoma@lwl.org

Interner Link

  • Fragen zu Verwendungsnachweisen beantwortet gerne unser Team "Haushalt und Prüfung"
Das Bild zeigt einen Fortbildungskalender +

Fortbildungen

Das Bild zeigt ein Symbol für ein Formular +

Formulare

Das Bild zeigt einen Aktenschrank +

Rundschreiben

Das Bild zeigt ein Adressbuch +

Jugendamtsverzeichnis

Das Bild zeigt einen Einkaufwagen +

Broschüren bestellen

Das Bild zeigt das Logo der Aktion Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt +

Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt

© Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
  • Nach oben
  • Seite drucken
  • Fehler melden
  • Informationen zur Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt
  • About LWL
Nach oben scrollen

Ihr Browser ist nicht mehr zeitgemäss!

Updaten sie ihren Browser um diese Webseite richtig betrachten zu können.

Browser jetzt updaten

×