Für die Auszahlung ist folgender Vordruck vorzulegen:
Verwendungsnachweise bis 2016
Nachweis der Pauschalmittel ab 2017
Beispielhafte Anlagen für die ordnungsgemäßen Aufzeichnungen ab 2017, diese sind dem LWL-Landesjugendamt Westfalen nur auf Anforderung vorzulegen:
- Anlage 'Personalkosten Pos. 3.1.1 KJFP' (docx)
- Anlage 'Sachausgaben ohne veranstaltungsbezogene Ausgaben' (odcx)
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David Büscher Tel.: 0251 591-5737 |