Zur Hauptnavigation Zur Seitennavigation Zum Inhalt

Ok Mehr erfahren Unsere Internetseiten verwenden die Analysesoftware Matomo zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe.

www.lwl-landesjugendamt.de | Kinder-/Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften (Pos. 1.2.2) - Landesjugendamt Westfalen - 23.01.2021 URL: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/jufoe/finanzielle_hilfen2/2_3/
SchriftgrößeSuche

Die Größe der Schrift und der Grafiken lässt sich sehr einfach über den Browser vergrößern oder verkleinern. Dazu einfach die STRG/CTRL-Taste gedrückt halten (Mac: ⌘-Taste) und dann die Taste [+] (Plus) zum Vergrößern oder [–] (Minus) zum Verkleinern drücken. Mit der Kombination STRG (Mac: ⌘-Taste) und 0 (Null) wird die Schriftgröße wieder auf die Standardeinstellungen zurückgesetzt.

[⨯] schließen

LWL. Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe.

  • LWL-Startseite
  • Der LWL
  • Politik
  • Soziales
  • Psychiatrie
  • Maßregelvollzug
  • Jugend und Schule
  • Kultur
  • Sie sind hier:
  • Landesjugendamt Westfalen
  • Startseite
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Finanzielle Hilfen (Anträge und Ansprechpersonen)
  • Startseite
  • Kindertageseinrichtungen und -pflege
  • Kinder- und Jugendförderung
    • Finanzielle Hilfen (Anträge und Ansprechpersonen)
      • Informationen zum Kinder- und Jugendförderplan NRW
      • Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Pos. 1.1)
      • Förderung der Jugendverbände und Jugendbildungsstätten (Pos. 1.3)
      • Kulturelle Jugendarbeit und Jugendkunstschulen (Pos. 1.4)
      • Jugendsozialarbeit (Pos. 1.5)
      • Präventionsarbeit mit besonderen Zielgruppen: Brückeprojekte (Pos. 1.6)
      • Präventionsarbeit mit besonderen Zielgruppen: Präventive Maßnahmen (Pos. 1.6)
      • Freiwilliges Ökologisches Jahr (Pos. 1.7)
      • Landeszentrale Träger und ihre Zusammenschlüsse (Pos. 1.8)
      • Fachstellen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Pos. 1.9)
      • Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz (Pos. 1.14)
      • Einmischende Jugendpolitik/Beteiligung/Mitbestimmung (Pos. 2.1)
      • Demokratische, politische und Wertebildung (Pos. 2.2)
      • Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe/Jugendmedienarbeit (Pos. 3.1)
      • Demografie ländlicher Raum/regionale Anforderungen (Pos. 3.2)
      • Besondere Maßnahmen und Projekte (Pos. 3.3)
      • Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung (Pos. 4.1)
      • Teilhabe junger Menschen mit Behinderung (Pos. 4.2)
      • Teilhabe junger Menschen mit Benachteiligungslagen (Pos. 4.3)
      • Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit/Gender Mainstreaming (Pos. 4.4)
      • Angebote für junge LSBT*-Menschen (Pos. 4.5)
      • Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften (Pos. 5.1)
      • Internationale Jugendarbeit (Pos. 5.2)
      • Bildung für nachhaltige Entwicklung (Pos. 5.3)
      • Kulturelle Jugendarbeit (Pos. 5.4)
      • Bildungsangebote für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten (Pos. 5.5)
      • Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe (Pos. 6 KJFP)
      • Investitionen (Pos. 1.1.5)
      • Sonderprogramm Wertevermittlung und Prävention sexualisierter Gewalt
      • Landesprogramm 'Do it NRW'
      • Internationale Jugendarbeit KJP (Bund)
      • Deutsch-Polnisches Jugendwerk
      • Deutsch-Französisches Jugendwerk
      • LWL-Programm: Partizipation und Demokratie fördern
      • Verwendung von Logos
      • Ansprechpartner für Verwendungsnachweise
    • Fachberaterteam Jugend (Aufgaben und Ansprechpartner)
    • Kinder- und Jugendförderpläne
    • Kinder- und Jugendarbeit
    • Jugendsozialarbeit
    • Kinder- und Jugendbeteiligung
    • Freiwilliges Ökologisches Jahr
    • Kooperation von Jugendhilfe und Schule
    • Eigenständige Jugendpolitik
    • Inklusion
  • Referat Erzieherische Hilfen
  • Service
  • Rundschreiben
  • Ansprechpartner & Adressen
  • Politik
  • Angebote für die Leitungsebene der Jugendämter
  • Prüfung Verwendungsnachweise
  • LWL-Einrichtungen der Jugendhilfe
Das Bild zeigt eine Checkliste

Pos. 1.2.2

Kinder-/Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften

Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung

Es sollen insbesondere Projekte gefördert werden, in denen verschiedene Bildungsakteure an der Ausgestaltung einer kommunalen oder lokalen Bildungslandschaft mitwirken. Dazu gehören immer Einrichtungen bzw. Träger der Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit; darüber hinaus z. B. (Ganztags-)Schulen, Musikschulen, Sportvereine, Bibliotheken, Jugendkunstschulen oder weitere Einrichtungen. Dabei werden konkrete Angebote für Kinder und Jugendliche entwickelt, die gemeinsam vor Ort von Bildungsakteuren durchgeführt werden. Sie befördern die nachhaltige Kooperation zwischen den Bildungsakteuren und leisten dadurch einen sichtbaren Beitrag zu Aufbau oder Weiterentwicklung von Strukturen in Sozialraum, Stadtteil oder Kommune. Durch gemeinsame Konzeptionen, Planungen, Absprachen, inhaltliche Verschränkungen o. ä. werden verbesserte Bildungsgelegenheiten für Kinder und Jugendliche geschaffen.

Der beantragende Träger weist mindestens einen lokalen Bildungsakteur als Tandempartner aus, mit dem zusammen das Projekt durchgeführt werden soll (z. B. Einrichtung der kulturellen Bildung, (Ganztags-)Schule, Verein, etc.). Im Projektkonzept soll u. a. dargelegt werden,

  • wie und mit welchen Zielen verbesserte Bildungsgelegenheiten geschaffen werden,
  • wie die Tandempartner zur Ausgestaltung der Bildungslandschaft beitragen,
  • welche (auch finanziellen) Beiträge die Tandempartner jeweils einbringen,
  • wie weitere lokale Bildungsakteure eingebunden werden,
  • wie die Projektaktivitäten an bestehende (Bildungs-)Netzwerke anschließen,
  • wie der örtliche Träger der Jugendhilfe informiert und ggf. einbezogen wird,
  • wie Kinder und Jugendliche die Aktivitäten mitgestalten oder sich beteiligen.

Es können in Projekten auch koordinierende Aktivitäten des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe beim Auf- und Ausbau von Bildungslandschaften gefördert werden. Ziel soll hier sein, eine stärkere Berücksichtigung der Kinder- und Jugendarbeit zu erreichen. Weiterhin können begleitende Maßnahmen der kooperations- und netzwerkorientierten Qualifizierung gefördert werden, wenn daran sowohl Beschäftigte der Jugendarbeitsträger als auch projektbeteiligter Einrichtungen aus der Bildungslandschaft teilnehmen.

Projekte, bei denen es sich um außerunterrichtliche Ganztagsangebote in der Kooperation mit Schule handelt, wie sie regelmäßig in Ganztagsschulen durchgeführt werden, können nicht gefördert werden.

Zur Geldanforderung ist folgender Vordruck vorzulegen:

  • Mittelabruf (pdf)
  • Mittelabruf (doc)

Verwendungsnachweise

  • Muster 3a (doc)
  • Muster 3a (pdf)
  • Anlage 1 (doc)
  • Anlage 1 (pdf)
  • Beiblatt a (doc)
  • Beiblatt a (pdf)
  • Beiblatt b (doc)
  • Beiblatt b (pdf)
  • Beispielhafter Stundennachweis für ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden (docx)
Das Bild zeigt Andrea Becker

Andrea Becker

Tel.: 0251 591-3609
Fax: 0251 591-6822
 

 

andrea.becker@lwl.org

interner Link

  • Fragen zur Verwendungsnachweisen beantwortet gerne unser Team "Haushalt und Prüfung"
Das Bild zeigt einen Fortbildungskalender +

Fortbildungen

Das Bild zeigt ein Symbol für ein Formular +

Formulare

Das Bild zeigt einen Aktenschrank +

Rundschreiben

Das Bild zeigt ein Adressbuch +

Jugendamtsverzeichnis

Das Bild zeigt einen Einkaufwagen +

Broschüren bestellen

Das Bild zeigt das Logo der Aktion Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt +

Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt

© Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
  • Nach oben
  • Seite drucken
  • Fehler melden
  • Informationen zur Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt
  • About LWL
Nach oben scrollen

Ihr Browser ist nicht mehr zeitgemäss!

Updaten sie ihren Browser um diese Webseite richtig betrachten zu können.

Browser jetzt updaten

×