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www.lwl-landesjugendamt.de | Jugendkulturland NRW (Pos. 2.2.1) - Landesjugendamt Westfalen - 09.03.2021 URL: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/jufoe/finanzielle_hilfen2/2_2_1/
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Pos 2.2.1

Jugendkulturland NRW

Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung

Kulturelle Bildung bzw. Jugendkultur ist ein übergreifender Bildungsansatz, der an den Bildungsorten und in den Lernwelten von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zum Tragen kommt. Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit fördert Selbstreflektion und Selbstinszenierung, ästhetisches Empfinden, kulturelle Eigeninitiative und soziales Verhalten. Durch Projekte in der Position  „Jugendkulturland NRW“ soll eine Weiterentwicklung der kulturellen Jugendarbeit erreicht werden, mit der vermehrt auch diejenigen jungen Menschen angesprochen werden,  die bislang nicht im Zentrum kultureller Bildungsangebote stehen.

Die Mittel dienen somit insbesondere der Durchführung von Projekten, die weitere Zielgruppen von jungen Menschen verstärkt an eigene kulturelle Aktivitäten heranführen und dadurch deren kulturelle Ausdrucksformen und Persönlichkeitsentwicklung fördern. Erreicht werden soll dies auch durch Angebote zur Förderung von Jugendkultur, die von Trägern der kulturellen Jugendarbeit mit Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden durchgeführt werden. Die hierfür erforderliche Vernetzung von Trägern kann als begleitende Projektmaßnahme gefördert werden.

Zur Geldanforderung ist folgender Vordruck vorzulegen:

  • Mittelabruf (pdf)
  • Mittelabruf (doc)

Verwendungsnachweise

  • Muster 3a (doc)
  • Muster 3a (pdf)
  • Anlage 1 (doc)
  • Anlage 1 (pdf)
  • Beiblatt a (doc)
  • Beiblatt a (pdf)
  • Beiblatt b (doc)
  • Beiblatt b (pdf)
  • Beispielhafter Stundennachweis für ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden (docx)
Das Bild zeigt Andrea Becker

Ansprechpartnerin

Andrea Becker
Tel.: 0251 591-3609
andrea.becker@lwl.org

Interner Link

  • Fragen zu Verwendungsnachweisen beantwortet gerne unser Team "Haushalt und Prüfung"
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