Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Junge Menschen sind nach wie vor zahlreichen Risiken ausgesetzt, die den Prozess des Aufwachsens und der Persönlichkeitsbildung gefährden. Die Gefahr, Opfer von Gewalt oder sexuellen Missbrauchs zu werden oder als Täter Gewalt auszuüben, muss mit präventiven Angeboten bekämpft werden. Gefördert werden deshalb präventive Projekte, die den Aufbau sozialer Kompetenz und die Entwicklung friedlicher Konfliktlösungsstrategien zum Ziel haben und diese an die Kinder- und Jugendlichen vermitteln. Hierzu gehören insbesondere allgemeine sozialpädagogische Angebote zur Gewaltprävention, spezifische Angebote für besonders gefährdete Kinder und Jugendliche und Angebote der Prävention sexuellen Missbrauchs.<o:p></o:p>
Förderfähig sind insbesondere auch Projekte, die konkret auf die Stärkung der Demokratie, die Auseinandersetzung mit historischem oder aktuellem Rechtsextremismus sowie auf Rechtsextremismusprävention und Prävention von religiösem Extremismus abzielen.<o:p></o:p>
Zur Geldanforderung ist folgender Vordruck vorzulegen:
Ansprechpartnerin
Ellen Mattern
Tel.: 0251 591-4583
ellen.mattern@lwl.org