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www.lwl-landesjugendamt.de | Vereinsvormundschaften - Landesjugendamt Westfalen - 23.01.2021 URL: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/erzhilf/zas-andere-aufgaben/Schaften/1197374465/
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Vereinsvormundschaften

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen erteilt gem. § 54 SGB VIII auf Antrag den Vereinen, die ihren Sitz in seinem Zuständigkeitsbereich haben und die gesetzlichen, fachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen, die Erlaubnis, Pflegschaften und Vormundschaften für Minderjährige zu führen. Wir unterstützen und beraten Sie vor/ bei der Antragstellung und nach der Anerkennung zu den rechtlichen und fachlichen Fragestellungen und zu Fragen der Kooperation mit Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie den Gerichten. Ferner können Sie sich zu Fragen der Qualitätsentwicklung des Arbeitsbereichs beraten lassen und an auch an den Fortbildungen zu Fachthemen der Vormundschaft teilnehmen.


Materialien

Richtlinie zur Erteilung einer Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften und -pflegschaften gem. § 54 SGB VIII (Stand 01.01.2014, pdf, 56 kb)

Durch den LWL anerkannte Vormundschaftsvereine (Stand: 10.11.2020, pdf, 46 kb)


Das Bild zeigt Peter Sträter

Christian Schmitz
Tel.: 0251 591-4700
Fax: 0251 591-6898
christian.schmitz@lwl.org

Arbeitsschwerpunkte:

Verfahren gem. § 54 SGB VIII zur Führung von Vereinsvormundschaften, Kostenerstattung und Kostenbeteiligung SGB VIII,
Schiedsstelle gem. §§ 78a SGB VIII,
Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe, § 75 SGB VIII

Das Bild zeigt einen Fortbildungskalender +

Fortbildungen

Das Bild zeigt ein Symbol für ein Formular +

Formulare

Das Bild zeigt einen Aktenschrank +

Rundschreiben

Das Bild zeigt ein Adressbuch +

Jugendamtsverzeichnis

Das Bild zeigt einen Einkaufwagen +

Broschüren bestellen

Das Bild zeigt das Logo der Aktion Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt +

Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt

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