(Amts-)Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Beurkundungen im Jugendamt, Vereinsvormundschaften
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL-Landesjugendamtes Westfalen haben gem. § 85 Abs.2 SGB VIII die Aufgabe, Jugendämter und freie Träger bei der Organisation und Wahrnehmung von Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Dies beinhaltet sowohl die fachliche und rechtliche Beratung zu Organisations-, Konzeptions- und Qualitätsmanagementfragen, die Weiter/-Entwicklung von Qualitätsstandards und lokalen Strukturen z.B. durch praxisnahe Modell-/Projekte und die Qualifizierung der jeweiligen Fachkräften durch Fortbildungsangebote und Informationsveranstaltungen.
Im Aufgabengebiet Vormundschaften, Pflegschaften geht es um die Förderung kooperativer und abgestimmter Angebotsstrukturen öffentlicher und freier Träger sowie ehrenamtlich Tätiger (§§ 73 ff. SGB VIII).
Beratung / Unterstützung bieten wir auch
- bei telefonischen und schriftlichen Einzelanfragen zu Beistandschaften, Beurkundungen beim Jugendamt, Vormundschaften, Pflegschaften sowie Vereinsvormundschaften
- durch geschäftsführende Mitarbeit in zwei überregionalen Arbeitskreisen der Amtsvormünder und Beistände in Nordrhein-Westfalen
- durch Arbeits- und Orientierungshilfen "Qualitätsstandards" zur Vormundschaft und Beistandschaft