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www.lwl-landesjugendamt.de | Rechtsfragen der Jugendhilfe - Landesjugendamt Westfalen - 18.01.2021 URL: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/erzhilf/zas-andere-aufgaben/Rechtsfragen/
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Das Bild zeigt eine Wippe mit zwei Kugeln und symbolisiert Gerechtigkeit

Rechtsfragen der Jugendhilfe

Inhalt

  • Beratungsangebot des LWL-Landesjugendamtes Westfalen
  • Links zu allgemeinen Rechtsfragen
  • Newsletter Rechtsfragen
  • Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen - Beschwerdemöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Eignungsüberprüfung von Fachkräften
  • Grenzüberschreitende Jugendhilfe / Verfahren
  • Materialien zur Grenzüberschreitenden Jugendhilfe

Beratungsangebot des LWL-Landesjugendamtes Westfalen

Das Landesjugendamt berät gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII Jugendämter und freie Träger der Jugendhilfe zu Fragen des Jugendhilferechts, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zu Fragen ihrer Leistungen und Angebote. Dabei geht es um Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Regelungen des SGB VIII, bei Fragen des allgemeinen Sozialrechts, bei der Klärung von Aufgaben, Zuständigkeiten und bei der Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen. Dies vor dem Hintergrund der Entwicklung gesetzlicher Anforderungen, Entscheidungen der Rechtsprechung und mit dem Blick auf die spezifische Situation der jeweiligen Träger.

Hierzu gibt es u.a. folgende Angebote:

  • Information zu aktuellen Gesetzen-, Gesetzesvorhaben und zur Rechtsprechung
  • Rechtliche Stellungnahmen und Fachberatung
  • Juristische Recherche
  • Veröffentlichungen zu rechtlichen Themen (z.B. Aufsichtspflichten, Qualitätsstandards für Vormünder, Führungszeugnisse etc.)
  • Newsletter Rechtsfragen für die Jugendämter in Westfalen
  • Hinweise, Besprechung oder Versand von Urteilen und Materialien Beratung zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe, § 75 SGB VIII
  • Informationsveranstaltungen zu Rechtsthemen

Links zu allgemeinen Rechtsfragen

  • Juris.de - Bundesgesetze im Internet
  • Parlamentsspiegel.de - NRW-Materialien: Landtagsdrucksachen, Gesetze u.v.m.
  • recht.nrw - Gesetz-, Verordnungs- und Ministerialblätter
  • justiz.nrw.de - Rechtsbibliothek Justiz NRW
  • bmfsfj.de - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • deutschejustiz.de - Zuständige Amtsgerichte recherchieren
  • kostenbeitrag.de - Informationen für Jugendämter (nicht nur in Hessen)

Das Bild zeigt einen Karteikasten

Newsletter Rechtsfragen

Der Newsletter Rechtsfragen bietet Ihnen aktuelle Informationen zu anstehenden Gesetzesvorhaben und zur Rechtsprechung zum Jugendhilferecht. Sie können sich für den kostenfreien Newsletter anmelden oder abmelden.

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Daneben gibt es einen weiteren E-Mail-Verteiler Rechtsfragen Jugendämter, der sich nur an Beschäftigte von Jugendämtern richtet.


Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen - Beschwerdemöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe

Die BAG Landesjugendämter beschäftigte sich in der Sitzung vom 07.-09. November 2011 mit dem Thema Beschwerdemöglichkeiten / Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe. Zur Vorbereitung wurden folgendes Papier erstellt, dass die unterschiedlichen Beschwerdewege darstellt.

Bestandsaufnahme der Beschwerdemöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe (pdf, 60 kb)


Eignungsüberprüfung von Fachkräften

Hinweise zur Eignungsüberprüfung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe (§72a SGB VIII) (pdf, 120 kb)


Grenzüberschreitende Jugendhilfe / Verfahren

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen berät die Jugendämter in Westfalen über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Jugendhilfe aufgrund internationaler Verordnungen, gesetzlicher Grundlagen, Zuständigkeiten  und Organisationsformen von Behörden bei grenzüberschreitenden Hilfeangeboten oder Verfahren.
Bestimmungen sind bedeutsam im Zusammenhang mit z.B.:

  • Kindesentführungen aus dem Ausland oder in das Ausland - d.h. immer dann, wenn Minderjährige gegen den Willen des Personensorgeberechtigten (auch z.B. des Vormunds oder Aufenthaltsbestimmungspflegers) aus dem Ausland nach Deutschland oder aus dem Inland ins Ausland gebracht werden. Hier sind die Bestimmungen und Verfahren und Zuständigkeiten nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen beachtlich.
  • Geplanten grenzüberschreitenden Unterbringungen von deutschen oder ausländischen Minderjährigen in Einrichtungen (stationäre Einrichtungen oder Pflegefamilien) der Jugendhilfe - entweder aus dem Ausland oder im Ausland. Zu beachten sind hier die Bestimmungen der Brüssel IIa-VO oder des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ).
  • Geltendmachung von Kindesunterhalt im Ausland nach den Bestimmungen des Haager Unterhaltsübereinkommens von 2007 sowie des Auslandsunterhaltsgesetzes (AUG) sowie die Verfahrenswege und die Aufgabenwahrnehmung durch das Bundesamt für Justiz.

Um grenzüberschreitende Hilfen bzw. Verfahren fachkompetent leisten und steuern zu können, sind Informationen über die internationalen Verordnungen, nationale Ausführungsgesetze sowie die jeweiligen Zuständigkeiten erforderlich.
Das LWL-Landesjugendamt berät Sie bei Einzelverfahren über zustände Behörden, das anzuwendende Recht oder Fachstellen, die im In- oder Ausland zur Klärung jugendhilferechtlicher oder zu unterhaltsrechtlichen Fragen kontaktiert werden können. Es kooperiert mit dem Bundesamt für Justiz als Zentraler Behörde, Bonn, mit ausländischen zentralen Behörde sowie Gerichten im In- und Ausland.

Materialien zur Grenzüberschreitenden Jugendhilfe

Haager Kindesentführungsübereinkommen

  • Haager Kindesentführungsübereinkommen
  • Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten und Verfahren - Beitrag von Verbindungsrichterin Martina Erb-Klünemann (pdf, 76 kb)

Grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern

  • Arbeitshilfe "Verfahren bei grenzüberschreitenden Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen" (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter)
  • Angebot des Bundesjustizamtes zur grenzüberschreitenden Unterbringung
  • Text der Brüssel IIa VO
  • Text des Haager Kinderschutzübereinkommens 1996

Auslandsunterhalt

  • Auslandsunterhaltsgesetz (2011)
  • Haager Unterhaltsübereinkommen (2007)
  • Aufgaben des Bundesamtes für Justiz bei der Geltendmachung von Unterhalt im Ausland & Staatenliste des Haager Unterhaltsübereinkommens


Das Bild zeigt Antje Krebs

Antje Fasse
Juristin, Dipl.-Pädagogin
Tel.: 0251 591-5780
Fax: 0251 591-6898
antje.fasse@lwl.org

 

Das Bild zeigt Alfred Oehlmann

Alfred Oehlmann-Austermann
Jurist, Dipl. Sozialpädagoge
Tel.: 0251 / 591-3644
Fax: 0251 / 591-6898
alfred.oehlmann@lwl.org

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