Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung ist gesetzliche Aufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Die Fachberatung Jugendhilfeplanung im LWL-Landesjugendamt Westfalen übernimmt hierbei die Aufgabe, die Träger der Jugendhilfe bei der Umsetzung ihrer Planungsverpflichtungen zu unterstützen.