Familienbildung
Förderung von Einrichtungen der Familienbildung nach dem Weiterbildungsgesetz
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist Bewilligungsbehörde für die Förderung von Einrichtungen der Familienbildung mit Mitteln des Landes NRW.
Hier finden die anerkannten Einrichtungen die notwendigen Formulare (grds. in Word ausfüllbar) und Informationen zu den Förderbereichen.
Für umfassendere Informationen zu Themenbereichen und aktuellen Projekten seitens der Familienbildung steht Ihnen das Internetportal der Familienbildung in NRW zur Verfügung.