Beratungsstellen
Förderung von Frauenberatungsstellen
Zur Vereinfachung finden Sie hier die Richtlinien und alle für das Förderverfahren notwendigen Vordrucke zum Herunterladen.
Ok Mehr erfahren Unsere Internetseiten verwenden die Analysesoftware Matomo zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe.
Die Größe der Schrift und der Grafiken lässt sich sehr einfach über den Browser vergrößern oder verkleinern. Dazu einfach die STRG/CTRL-Taste gedrückt halten (Mac: ⌘-Taste) und dann die Taste [+] (Plus) zum Vergrößern oder [–] (Minus) zum Verkleinern drücken. Mit der Kombination STRG (Mac: ⌘-Taste) und 0 (Null) wird die Schriftgröße wieder auf die Standardeinstellungen zurückgesetzt.
[⨯] schließenZur Vereinfachung finden Sie hier die Richtlinien und alle für das Förderverfahren notwendigen Vordrucke zum Herunterladen.
Das Land NRW hat eine weitere Förderperiode für 4 Jahre ermöglicht, um den Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Fraueninitiativen gegen sexualisierte Gewalt und den spezialisierten Beratungsstellen gegen Menschenhandel für einen Bewilligungs- und Durchführungszeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022 Zuwendungen bewilligen zu können.
Durch den Vierjahreszeitraum will das Land dem Anliegen der Träger nach größerer Planungssicherheit Rechnung tragen. Nach Ablauf jeden Kalenderjahres haben die Zuwendungsempfänger einen Zwischennachweis und nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Abschlussverwendungsnachweis vorzulegen. Unabhängig vom Bewilligungszeitraum sind die Sachberichte jährlich vorzulegen. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt wie bisher jährlich auf der Basis der Zwischennachweise und des Abschlussverwendungsnachweises.
![]() |
Volker Stühmer Tel.: 0251 591-4609 |
Updaten sie ihren Browser um diese Webseite richtig betrachten zu können.