Westfälische Pflegefamilien
In Zukunft vertrauen.
Westfälische Pflegefamilien (WPF) sind eine besondere Form der Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII. Besonders entwicklungsbeeinträchtigten und/oder behinderten Kindern und Jugendlichen bieten die Westfälischen Pflegefamilien die Möglichkeit in einem familiären Rahmen zu leben.
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen koordiniert und berät die Träger der freien Jugendhilfe, die Westfälische Pflegefamilien anwerben, beraten und begleiten. Es ist für die Qualitätsentwicklung und -sicherung des Verbunds Westfälische Pflegefamilien zuständig. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der freien Träger erhalten u. a. folgende Leistungen:
- Fortbildungen für die Berater und Beraterinnen und für die Westfälischen Pflegefamilien
- Supervision für die Berater und Beraterinnen
- Regionale Arbeitskreise für die Berater und Beraterinnen
- Entwicklung und Fortschreibung der Konzeption gemeinsam mit den freien Trägern
- Fachberatung im Einzelfall